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Wenn es regnet,

sind alle Schaukeln frei.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (auch psychodynamische Therapie genannt) ist die in meiner Praxis verwendete Methode. Ich führe sie als leitliniengerechte Therapie durch, die von den Krankenkassen anerkannt ist.

 

In Deutschland wird diese Form der Psychotherapie neben der Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie von den Krankenkassen übernommen, wenn eine entsprechende Indikation gegeben ist.

Wir bieten die oben genannte Form der Therapie als Einzeltherapie und  als Gruppentherapie an. Die Paartherapie wird von den Kassen nicht übernommen. Sie ist eine Selbstzahlerleistung.

 

Neben der klassischen Psychotherapie spielt Coaching eine immer größere Rolle für die „normalen Probleme“ des Alltags, die keine wirkliche Indikation für eine Psychotherapie darstellen. Wenn also kein krankheitsbedingter Prozess wirksam ist, wäre ein bestimmte Form des Coaching angebracht. Die vorbeugende Effizienz dieser Intervention verhindert weiteres Leid, sorgt für schnelle Klarheit und gibt neue Impulse für die beste Vorgehensweise.

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Erste Schritte

zur

Psychotherapie

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Bevor Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, habe Sie die Möglichkeit über drei sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden hinweg zu orientieren, ob Ihnen die vorgestellte Art der Therapie mit mir zusagt.

Erst wenn Sie davon überzeugt sind, dass die gemeinsame Arbeit für Sie erfolg- und hilfreich verlaufen kann, werden Sie gebeten ein entsprechendes von uns vorbereitetes Antragsformular zu unterzeichnen.

Die Krankenkasse genehmigt uns dann üblicherweise 12 Einheiten à 50 Minuten. Normalerweise wird jeweils einmal pro Woche eine dieser 50minütigen Sitzungen stattfinden. Es kann aber in dringenden Fällen auch sein, dass die Sitzungen zweimal pro Woche eingeplant werden.

Nach Ablauf der 12 Sitzungen ist es möglich ein weiteres Kontingent von erneut 12 Sitzungen bei der Krankenkasse anzufordern. Sollten weitere Sitzungen notwendig werden, ist meist ein aufwändiges Gutachten zu erstellen, dass dann weitere Psychotherapien gestattet – bis zu 76 Folgetherapien.

Bei PrivatpatientInnen ist nach einigen Probesitzungen (meist 5) eine Genehmigung durch die Krankenkasse einzuholen, die meist eines Gutachtens bedarf (über die Beihilfe immer verpflichtend).

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