Erste Schritte...

Bevor Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, habe Sie die Möglichkeit über drei sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden hinweg zu entscheiden, ob Ihnen die vorgestellte Art der Therapie mit mir zusagt.

Erst wenn Sie davon überzeugt sind, dass die gemeinsame Arbeit für Sie erfolg- und hilfreich verlaufen kann, werden Sie gebeten ein entsprechendes von uns vorbereitetes Antragsformular zu unterzeichnen.

Die Krankenkasse genehmigt uns dann üblicherweise 12 Einheiten à 50 Minuten. Normalerweise wird jeweils einmal pro Woche eine dieser 50minütigen Sitzungen stattfinden. Es kann aber in dringenden Fällen auch sein, dass die Sitzungen zweimal pro Woche eingeplant werden.

Nach Ablauf der 12 Sitzungen ist es möglich ein weiteres Kontingent von erneut 12 Sitzungen bei der Krankenkasse anzufordern. Sollten weitere Sitzungen notwendig werden, ist meist ein aufwändiges Gutachten zu erstellen, dass dann weitere Psychotherapien gestattet – bis zu 76 Folgetherapien.

Bei Privatpatient*innen ist nach einigen Probesitzungen (meist 5) eine Genehmigung durch die Krankenkasse einzuholen, die meist eines Gutachtens bedarf (über die Beihilfe immer verpflichtend).

Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne das genauen Beantragungsprozedere!